Tragende und aussteifende Holzbauteile sind durch geeignete bauliche, aber mitunter auch durch chemische Maßnahmen vor holzschädigenden Einflüssen zu schützen (DIN 68800 Teil 2+3). Je nach Gefährdungsklasse kann ein vorbeugender chemischer Holzschutz auch an bereits verbautem Holz nötig sein. Hier ist eine detaillierte Planung für jeden Einzelfall notwendig. Zum Einsatz kommen sogenannte Borsalzpräparate (nicht fixierende Holzschutzmittel) oder fixierende Holzschutzmittel als Oberflächenbehandlung. Im besonderen Gefährdungsbereich können Injektionen durchgeführt oder Borsalzpatronen eingebracht werden.
Bekämpfenden Holzschutzmaßnahmen gehen stets gutachterliche Untersuchungen hinsichtlich Art, Ausmaß und Vitalität der Schädigungen voraus.
Neben der chemischen Bekämpfung holzzerstörender Insekten (Hausbock, Nagekäfer usw.) wird bei Befall durch den Echten Hausschwamm eine Injektion bzw. Oberflächenbehandlung mit einem zugelassenen Schwammsperrmittel durchgeführt. Letztere erfolgt vorzugsweise im Schaumverfahren, was höhere Eindringtiefe und einen geringeren Schutzmittelverlust gewährleistet. Gemäß Einzelfallplanungen können auch thermische Maßnahmen wie das Heißluftverfahren oder der Einsatz technischer Mikrowellen erfolgen. Bei Befall durch holzzerstörende Pilze sind durch entsprechende bauliche Maßnahmen die Schadursachen (Durchfeuchtung) abzustellen. Die Ausführung erfolgt durch Fachbetriebe mit entsprechender Sachkunde für bekämpfenden Holzschutz.
